Impressum

Impressum / Haftungsausschluss-AGB

Rechtsbestimmungen der Firma Fischer OHG engineering & design


Fischer OHG engineering & design
Kantstr. 35
78573 Wurmlingen
Telefon: 0 74 61 - 16 41 10
Telefax: 
0 74 61 - 16 41 11
E-Mail: 
info@fischer-lasertechnik.de
Internet: 
www.fischer-lasertechnik.de

Geschäftsführer: Arno Fischer, Rose Fischer
Geschäftsform: OHG
Vertretungsberechtigte: Arno Fischer, Rose Fischer
Kammer : IHK Villingen
Bezeichnung der berufsrechtlichen Regelung: BGM: Berufsgenossenschaft Holz und Metall Mainz
Umsatzsteuer ID: DE 201 756 900



Haftungsausschluss

Haftung für Inhalte

Die auf den Web-Seiten abrufbaren Beiträge dienen nur der allgemeinen Information und

nicht der Beratung in konkreten Fällen. Wir sind bemüht, für die Richtigkeit und Aktualität

aller auf der Website enthaltenen Informationen und Daten gemäß § 7 Abs.1 TMG zu

sorgen. Für die Korrektheit, die Vollständigkeit, die Aktualität oder Qualität der

bereitgestellten Informationen und Daten wird jedoch keine Gewähr nach § 8 bis 10 TMG

übernommen. Die Haftung für den Inhalt der abrufbaren Informationen wird

ausgeschlossen, soweit es sich nicht um vorsätzliche oder grob fahrlässige Falschinformation

handelt. Verpflichtungen zur Entfernung oder Sperrung der Nutzung von Informationen nach

den allgemeinen Gesetzen bleiben hiervon unberührt. Eine diesbezügliche Haftung ist jedoch

erst ab dem Zeitpunkt der Kenntnis einer konkreten Rechtsverletzung möglich. Bei

Bekanntwerden von entsprechenden Rechtsverletzungen werden wir diese Inhalte

umgehend entfernen.

 

Urheberrecht

Die durch den Betreiber dieser Seite erstellten Inhalte und Werke auf diesen Webseiten

unterliegen dem deutschen Urheberrecht. Sämtliche Beiträge Dritter sind als solche

gekennzeichnet. Die Vervielfältigung, Bearbeitung, Verbreitung und jede Art der Verwertung

außerhalb der Grenzen des Urheberrechts bedürfen der schriftlichen Zustimmung des

jeweiligen Autors bzw. Erstellers. Kopien von diesen Seiten sind nur für den privaten Bereich

gestattet, nicht jedoch für kommerzielle Zwecke.

 

Datenschutz

Die Nutzung unserer Webseite ist in der Regel ohne Angabe personenbezogener Daten

möglich. Soweit auf unseren Seiten personenbezogene Daten (beispielsweise Name,

Anschrift oder E-Mail-Adressen) erhoben werden, erfolgt dies, soweit möglich, stets auf

freiwilliger Basis. Diese Daten werden ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung nicht an Dritte

weitergegeben.

 

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Fischer OHG engineering & design
 

Stand 01/2021

 

I. Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)

 

Unsere Lieferungen und Leistungen erfolgen, auch soweit künftig eine ausdrückliche Bezugnahme unterbleibt, ausschließlich aufgrund dieser AGB. Die AGB des Bestellers werden nur Vertragsbestandteil, wenn wir sie ausdrücklich und schriftlich anerkannt haben. Eines förmlichen Widerspruchs unsererseits bedarf es nicht.

 

II. Angebote und Vertragsschluß

 

1. Unsere Angebote stellen im Rechtssinne lediglich die Aufforderung zur Abgabe eines Vertragsantrags dar. Sie sind deshalb freibleibend.

 

2. Soweit wir in unseren Angeboten oder in unserer Auftragsbestätigung auf Zeichnungen und andere Unterlagen Bezug nehmen, verstehen sich diese einschließlich aller darin enthaltenen Angaben nur als annähernd. Wir behalten uns Abänderungen und konstruktive Verbesserungen vor.

 

3. Soweit der Besteller eine exakte Beachtung von Daten, Maßen, Funktionen oder ähnliches wünscht, ist er verpflichtet, uns auf diese Notwendigkeit und auf etwaige für uns nicht erkennbare Folgen einer Abweichung ausdrücklich hinzuweisen.

 

4. Rechnungen und andere Unterlagen, die wir im Rahmen unseres Angebotes, bei Vertragsschluß oder bei Vertragserfüllung zur Verfügung stellen, bleiben unser Eigentum, soweit sie nicht zu dem von uns geschuldeten Lieferumfang gehören. Sie sind uns auf Verlangen unverzüglich zurückzugeben. Ein etwaiges Zurückbehaltungsrecht ist ausgeschlossen. Rechte an den Unterlagen verbleiben bei uns.

 

III. Preise

 

1. Soweit nichts anderes angegeben, halten wir uns an die in den Angeboten enthaltenen Preise 30 Tage ab deren Datum gebunden. Maßgebend sind die in unserer Auftragsbestätigung genannten Preise zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert berechnet.

 

2. Die Preise verstehen sich, falls nicht anders vereinbart, ab Werk ausschließlich Montage und Verpackung.

 

IV. Lieferung und Lieferfristen

 

1. Maßgebend für den Umfang der von uns geschuldeten Lieferungen und Leistungen ist ausschließlich unsere schriftliche Auftragsbestätigung, es sei denn, daß der Besteller dieser innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt widerspricht, oder daß wegen grundlegender Abweichungen gegenüber der Bestellung das Einverständnis des Bestellers mit dem Inhalt der Auftragsbestätigung von uns nicht erwartet werden kann.

 

2. Wir erbringen unsere Lieferungen und Leistungen auf der Basis der in der Bundesrepublik gültigen gesetzlichen und sonstigen Vorschriften und des hier maßgeblichen Standes der Technik. Das gilt auch dann, wenn die von uns geschuldete Lieferung für das Ausland bestimmt ist oder die von uns geschuldete Leistung auf Wunsch des Bestellers im Ausland erbracht werden soll. Wir sind nicht verpflichtet, uns über etwa abweichende gesetzliche oder sonstige Vorschriften am Bestimmungsort zu informieren oder solchen Vorschriften Rechnung zu tragen, sofern dies nicht ausdrücklich im Vertrag vereinbart wurde.

 

3. Die Angaben von Lieferfristen oder Terminen ist unverbindlich, sofern sie nicht zwischen uns und dem Besteller ausdrücklich und schriftlich als verbindlich vereinbart wurden.

 

V. Gefahrenübergang

 

Die Gefahr geht auf den Besteller über, sobald die Sendung von uns an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung unser Lager verlassen hat. Falls der Versand ohne unser Verschulden unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Besteller über.

 

VI. Gewährleistung

 

1. Wir gewährleisten, daß die Produkte frei von Fabrikations- und Materialmängeln sind; die Gewährleistungspflicht beträgt 12 Monate.

 

2. Die Gewährleistungspflicht beginnt mit dem Lieferdatum. Werden Betriebs- oder Wartungsanweisungen von uns nicht befolgt, Änderungen an den Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so entfällt jede Gewährleistung.

 

3. Der Besteller muß uns Mängel unverzüglich, jedoch spätestens innerhalb einer Woche nach Eingang des Liefergegenstandes schriftlich mitteilen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen.

 

4. Besonders bei Schablonen kann keine Gewährleistung übernommen werden. Bitte überprüfen Sie den Text daher sorgfältig. Wir übernehmen für Folgeschäden keine Haftung.

 

5. Im Falle einer Mitteilung des Bestellers, daß die Produkte nicht der Gewährleistung entsprechen, können wir nach unserer Wahl verlangen, daß

 

a) das schadhafte Teil bzw. Gerät zur Reparatur und anschließender Rücksendung an den Besteller geschickt wird;

 

b) der Besteller das schadhafte Teil bzw. Gerät bereithält und ein Servicetechniker von uns zum Besteller geschickt wird, um die Reparatur vorzunehmen. Falls der Besteller verlangt, daß Gewährleistungsarbeiten an einem bestimmten Ort vorgenommen werden, können wir diesem Verlangen entsprechen, wobei unter die Gewährleistung fallende Teile nicht berechnet werden, während Arbeitszeit und Reisekosten zu unseren Standardsätzen zu bezahlen sind.

 

5. Schlägt die Nachbesserung nach angemessener Frist fehl, kann der Besteller nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.

 

6. Eine Haftung für normale Abnutzung ist ausgeschlossen.

 

7. Gewährleistungsansprüche gegen uns stehen nur dem unmittelbaren Besteller zu und sind nicht abtretbar.

 

8. Die vorstehenden Absätze enthalten abschließend die Gewährleistung für die Produkte und schließen sonstige Gewährleistungsansprüche jeglicher Art aus. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche aus Eigenschaftszusicherungen, die den Besteller gegen das Risiko von Mängelfolgeschäden absichern sollen.

 

VII. Lieferung von Software

 

1. Umfaßt unsere Lieferpflicht auch die Erarbeitung oder Lieferung von Software, so ist für unseren Lieferumfang der Inhalt des Pflichtenheftes maßgebend. Die Erstellung desselben obliegt dem Besteller. Wir sind jedoch zur Mitwirkung bereit, sofern uns hierzu ein ausdrücklicher Auftrag erteilt wird. Dieser ist gesondert zu vergüten.

 

2. Wir haben unsere Lieferpflicht erfüllt, wenn die wesentlichen Funktionen der Software realisiert sind.

 

3. An der von uns gelieferten Software räumen wir dem Besteller ein nicht ausschließliches und nicht übertragbares Nutzungsrecht zum internen Gebrauch ein, beschränkt auf die Verwendung bei den Produkten, für die die Software geliefert wurde. Der Besteller steht dafür ein, daß Software Dritten nicht zugänglich gemacht wird. Kopien dürfen nur für Archivzwecke, als Ersatz oder zur Fehlersuche angefertigt werden, wobei auch diese Kopien mit unserem Urhebervermerk zu versehen sind. Die Überlassung der Quellprogramme und der Softwaredokumentation gehört nicht zu unserem Lieferumfang. Wir sind zur anderweitigen Nutzung der Software berechtigt, auch soweit es sich um kundenspezifische Leistungen handelt.

 

4. Nutzt der Besteller die Software in vertragswidriger Weise, z. B. durch Verletzung etwaiger Lizenzbestimmungen, so sind wir berechtigt, fristlos zu kündigen und die Rückgabe der Software sowie aller Teile und Kopien zu verlangen. Ein Zurückbehaltungsrecht ist ausgeschlossen. In jedem Fall schuldet uns der Besteller eine angemessene Vergütung auch für die vertragswidrige Nutzung und Schadensersatz.

 

5. Im übrigen gelten die Bestimmungen des Softwarelizenzvertrages.

 

VIII. Abnahme

 

1. Der Besteller ist zur unverzüglichen Abnahme des Werks verpflichtet.

 

2. Unterläßt oder verweigert der Besteller die Abnahme, so gilt diese mit Ingebrauchnahme, spätestens aber nach Ablauf von 2 Wochen nach unserer Fertigstellungserklärung als erfolgt, es sei denn, daß die Abnahme wegen eines erheblichen Mangels verweigert worden war.

 

IX. Zahlung

 

1. Sämtliche Zahlungen sind ohne Abzug zu leisten.

 

2. Zahlungen durch Scheck oder Wechsel erfolgen zahlungshalber. Wir sind berechtigt, solche abzulehnen. Diskont-, Wechselspesen und -Kosten trägt der Besteller.

 

3. Wir sind berechtigt, vom Besteller vom Fälligkeitstag an Zinsen in Höhe von 3% über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu verlangen. Dem Besteller steht der Nachweis offen, daß uns im Einzelfall nur ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt uns vorbehalten.

 

4. Ein Zurückbehaltungsrecht des Bestellers ist ausgeschlossen. Die Aufrechnung mit Gegenforderungen durch den Besteller ist nur zulässig, soweit diese anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind.

 

X. Leistungsstörungen

 

1. Beruht die Nichteinhaltung des Liefertermins oder der Lieferfrist auf Hindernissen, die entweder für uns nicht vorhersehbar waren oder außerhalb unserer Einflußmöglichkeiten liegen, so verlängert sich die Lieferfrist entsprechend, und zwar auch dann, wenn ein verbindlicher Termin oder eine solche Frist vereinbart worden waren.

 

2. Befinden wir uns 6 Wochen oder mehr in Verzug, so ist der Besteller berechtigt, uns unter Androhung des Rücktritts eine Nachfrist zu setzen. Diese beträgt ¼ der vertraglich vereinbarten Lieferfrist, jedoch mind. 10 Arbeitstage. Erfolgt innerhalb dieser Frist die Lieferung nicht, so ist der Besteller berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

 

3. Bei Leistungsverzug oder Unmöglichkeit sind etwaige Schadensersatzansprüche des Bestellers ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

 

4. Befindet sich der Besteller in Abnahmeverzug, so sind wir nach Setzung einer angemessenen Nachfrist berechtigt, die vertraglich vereinbarte Vergütung als Vorauskasse zu verlangen, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.

 

XI. Haftungsbeschränkung 

 

Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsschluß und aus unerlaubter Handlung sind gegen uns als auch gegen unsere Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Für uns übergebene Beschriftungsvorgaben im Bereich Laserbeschriften übernehmen wir keine Haftung.

 

XII. Eigentumsvorbehalt

 

Wir behalten uns das Eigentum an den gelieferten Sachen vor bis zur vollständigen Zahlung des Preises sowie der Erfüllung der weiteren Forderungen aus der bestehenden Geschäftsverbindung mit dem Besteller.

 

XIII. Datenspeicherung

 

Der Besteller ist damit einverstanden, daß seine für die Vertragserfüllung relevanten Daten bei uns gespeichert werden.

 

XIV. Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit

 

1. Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Besteller gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

 

2. Soweit gesetzlich zulässig, ist Tuttlingen ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.

 

3. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.

 


Share by: